2022 bringt viel Neues – unter anderem auch für Autofahrer. Neben Änderungen bei den Führerscheinen, dem CO2-Preis sowie der Förderung von E-Autos gibt es auch eine neue Vorschrift für den Verbandskasten. Allerdings: Im Bereich Verbraucherschutz gibt es ebenfalls einige Neuerungen – und zwar zum Vorteil der Konsumenten.
Eine verbraucherfreundliche Neuerung ist die Verlängerung der Beweislastumkehr bei Macken an Neu- und Gebrauchtwagen. Statt wie bisher sechs Monate geht man seit Jahresbeginn nun zwölf Monate nach dem Kauf davon aus, dass der reklamierte Schaden bereits bei der Auslieferung vorhanden war.
Außerdem müssen Softwareanbieter jetzt dafür sorgen, dass es für einen bestimmten Zeitraum kostenlose Updates gibt.
In anderen Fällen muss der Autofahrer von sich aus aktiv werden: Während die Ergänzung des Verbandskastens um zwei Mund-Nasen-Masken schnell erledigt ist, handelt es sich beim Führerschein-Umtausch um einen etwas aufwendigeren Prozess. Bis zum 19. Juli müssen die Führerscheine von Personen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden, auf das fälschungssichere Scheckkartenformat der EU umgestellt werden. Ein Gang zum Amt ist damit wohl oder übel Pflicht.
Ein Ärgernis für Autofahrer, die einen Verbrenner fahren: Seit Jahresbeginn ist die zweite Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Dadurch steigen die Preise für Benzin und Diesel um eineinhalb Cent pro Liter. Ein Anreiz für den Umstieg aufs E-Auto – und es gibt noch weitere: Die Innovationsprämie wird bis Ende 2022 verlängert. Darüber hinaus gibt es die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie ermöglicht per digitaler Registrierung die CO2-Ersparungen des eigenen Elektroautos zu zertifizieren und über Dienstleister an quotenpflichtige Mineralölkonzerne weiterzuverkaufen. So lässt sich mit dem Umstieg auf ein E-Auto sogar noch Geld verdienen.