Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie demnächst womöglich deutlich mehr Fahrzeuge fahren als bisher. So plant die EU Änderungen in Bezug auf das zulässige Höchstgewicht. Welche Neuerungen außerdem für das laufende Jahr geplant sind, lesen Sie hier.

Mehr Gewicht steuern
Aktuell erlaubt der Führerschein der Klasse B Autofahrern nicht nur das Fahren von Personenkraftwagen, sondern auch von Rollern, Mopeds und Mofas (Klasse M) sowie von Traktoren der Klasse L im Straßenverkehr. Bisher allerdings mit Beschränkungen: Sie dürfen maximal acht Personen befördern und müssen das zulässige Höchstgewicht von 3500 Kilogramm einhalten. Durch die Änderungen der EU dürfen in Zukunft nun alle Inhaber eines Führerscheins der Klasse B Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Das macht vor allem die Suche nach einem geeigneten Wohnmobil deutlich leichter.

Mit der „125er“ durch Europa
Vor allem bei Teenagern ist die Fahrerlaubnis B196 beliebt. Denn sie ermöglicht das Fahren von Leichtkrafträdern bis 125 cm schon ab 16 Jahren. Bisher gilt die Erlaubnis nur in Deutschland. Das soll sich in Zukunft aber ändern – bald soll sie in der gesamten EU akzeptiert werden.  

Europaweit einheitliche Fahrverbote 
Fahrverbote sollen in Zukunft EU-weit gelten. Außerdem plant die Europäische Union eine Angleichung der Punktsysteme in den verschiedenen Ländern sowie eine europaweite Datenbank mit Führerscheindaten aller EU-Bürger und einheitliche Grenzwerte bei Alkohol- und Drogenkonsum.

Führerschein mit QR-Code
Führerscheinkontrolle mit dem Smartphone? Das ist der Plan für die Zukunft. So können Polizeikontrollen oder Fahrzeugmieten bald per App anstatt mit klassischer Scheckkarte abgewickelt werden – diese soll übrigens in Zukunft mit einem QR-Code statt eines Chips ausgestattet werden. Das ist fälschungssicherer.

Erst die Theorie, dann die Praxis
Bisher konnten Fahrschüler ihre praktischen Stunden parallel zu ihrem Theorieunterricht absolvieren. Das soll sich womöglich in Zukunft ändern. Denn die EU plant eine Änderung, nach der erst die Theorie bestanden sein muss, um in ein Auto steigen zu dürfen. Zudem sollen Führerscheinneulinge nach einem Jahr verpflichtend einen sogenannten Refresher-Kurs absolvieren. Ähnliches gilt für Personen ab 70 Jahren – diese müssen wahrscheinlich bald eine Fahrtüchtigkeitsprüfung ablegen, um ihren Führerschein zu behalten.