Mit der Zeit können Buchstaben und Zahlen auf Autokennzeichen verblassen. Die Folge: Sie sind nicht mehr gut lesbar und damit für den Straßenverkehr unzulässig. Jetzt stellt sich nur die Frage, was Autofahrer in solchen Fällen tun sollten. Sind sie berechtigt, die Beschriftung eigenhändig mit Farb- oder Lackstift nachzuziehen, oder sind neue Schilder notwendig?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gibt keine klare Antwort darauf, ob das Nachzeichnen mit einem Stift erlaubt oder verboten ist, wie der TÜV Nord erklärt. Sie besagt lediglich, dass Buchstaben und Nummern mit „schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund aufzubringen“ sind und nicht verschmutzt sein dürfen.

Besser neu anfertigen lassen
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) behandelt jedoch das Thema „Kennzeichenmissbrauch“ in Paragraph 22. Hier heißt es, dass das Nummernschild nicht verändert, beseitigt, verdeckt oder anderweitig in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt werden darf. Fahrzeugbesitzer müssen daher mit einem Bußgeld rechnen, wenn das Schild nicht ausreichend lesbar ist oder manipuliert wurde.
Aus diesem Grund weisen auch Prüfer bei der Hauptuntersuchung (HU) auf solche Mängel hin, wie der TÜV Nord mitteilt. Das eigenmächtige Nachziehen mit einem Stift, das Lackieren mit schwarzer Farbe oder das Aufbringen von Folie könnten im schlimmsten Fall als Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung ausgelegt werden. Aus diesem Grund sollten zusätzliche Aufkleber am Nummernschild oder selbstgemachte Kennzeichen am Auto vermieden werden. Trotzdem dürfte die Nachzeichnung einzelner Buchstaben mit geeigneter, wetterfester Farbe normalerweise unproblematisch sein, so der Auto-Club Europa (ACE). 

Lesbarkeit ist entscheidend
Die Lesbarkeit von Autokennzeichen ist von entscheidender Bedeutung, da sie für die Identifizierung des Fahrzeugs im Straßenverkehr erforderlich ist. Ist das Kennzeichen nicht gut lesbar, kann daher ein Bußgeld von fünf Euro fällig werden. Verblasste oder beschädigte Nummernschilder können ebenfalls zu dieser Strafe führen. Wenn Ihr Kennzeichen nicht mehr erkennbar ist, müssen Sie also in jedem Fall tätig werden. Ob Sie dabei selbst zum Marker greifen oder sich ein neues Nummernschild anfertigen lassen, liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.