Auf manchen Parkplätzen findet sich das Schild „Hier gilt die Straßenverkehrsordnung“. Doch tatsächlich werden Verkehrsverstöße oder Unfälle auf Parkplätze manchmal anders behandelt als im normalen Straßenverkehr.
Im Gegensatz zum Straßenverkehr dienen Parkflächen dem sogenannten „ruhenden Verkehr“. Das bedeutet in der Praxis, dass dort noch mehr Vor- und Umsicht geboten ist als beim Fahren auf einer normalen Straße. Dass eine Geschwindigkeit von 10 km/h nicht überschritten werden darf, ist vielen wahrscheinlich bekannt, doch daneben gibt weitere Sonderregeln, die oft vergessen werden oder nicht beachtet werden.
Fahrspuren auf Parkplätzen dienen ausschließlich der Parkplatzsuche, daher gelten dort auch nicht die auf Verkehrsstraßen üblichen Vorfahrtsregeln. Wer also von rechts kommend ausparkt, darf sich nicht darauf verlassen, bei einem etwaigen Zusammenstoß automatisch im Recht zu sein. Anders ist die Situation, wenn sich zwei straßenähnliche Fahrspuren auf dem Parkplatz kreuzen: Mehrere Gerichte haben bereits geurteilt, dass dort die bekannte Vorfahrtsregel „rechts vor links“ Gültigkeit besitzt. Verlassen sollte man sich darauf jedoch besser nicht.
Beim Fahren auf Parkplätzen sollte man also stets höchste Vorsicht walten lassen, auch weil viele Fahrer durch die gleichzeitige Suche nach einer freien Parktasche in ihrer Aufmerksamkeit abgelenkt sind. Man sollte das mögliche Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer von vornherein mit einkalkulieren. Selbst auf dem Boden aufgezeichnete Pfeile dienen lediglich als Fahrtrichtungsempfehlung und entbinden nicht vor einer Mitschuld bei einem Zusammenstoß mit einem „Falschfahrer“.