Wer schon einmal aufgrund zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde, kennt das Gefühl: Man ärgert sich über das Bußgeld. Doch wer dabei noch mit erhobenem Mittelfinger erwischt wird, muss inzwischen tief in die Tasche greifen. So überschreitet die Strafe meistens das eigentliche Bußgeld für ein Tempovergehen. Aber wie ist die rechtliche Lage und wie teuer kann das Ganze wirklich werden?

Eine Handbewegung mit Folgen
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVo) sind Strafen für beleidigende Gesten gegenüber Blitzanlagen eigentlich nicht deutlich genannt. Jedoch kann eine Strafe wegen Beleidigung auferlegt werden, wenn diese einer bestimmten Person zugeordnet wird. Alternativ kann einem Autofahrer auch unterstellt werden, dass dieser absichtsvoll mit erhobenem Mittelfinger zu schnell an einem Blitzer vorbeigefahren ist, was kostspielig werden kann. 
Generell sollte man darauf verzichten, im Straßenverkehr einen Mittelfinger zu zeigen. Laut § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gilt dies als Beleidigung, welche zu einer hohen Geldstrafe oder sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe führen kann.

Das tut weh 
Der Fall eines BMW X5 Fahrers aus 2020 sollte eine Lehre sein. Der 26-Jährige fuhr auf einer Bundesstraße zwischen Mainleus und Kulmbach mit 81 statt der erlaubten 70 km/h und wurde so mit 11 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt. Bei der Auswertung fiel den Verkehrspolizisten der erhobene Mittelfinger des Temposünders auf, weshalb diese eine Anzeige wegen Beleidigung erstatteten. Daraus resultierte eine satte Strafe: Das Gericht verhängte nicht nur ein Bußgeld von 20 Euro wegen Tempovergehen, sondern auch eine 1.500 Euro Strafe für die Beleidigung eines Verkehrspolizisten und ein einmonatiges Fahrverbot.
Was Sie daraus lernen können? Auf keinen Fall den Mittelfinger im Straßenverkehr zeigen und am besten natürlich dem Tempo entsprechend fahren. Schließlich dienen Blitzer der Verkehrssicherheit.