Dass E-Autos im Gegensatz zu Verbrennern ziemlich leise über die Straßen gleiten, ist gut und schlecht zugleich. Gut, weil somit langfristig der Lärm in den Städten abnehmen wird, schlecht, weil die Fahrzeuge akustisch kaum mehr wahrnehmbar sind. Doch der Gesetzgeber hat hierauf schon mit einer neuen Vorschrift reagiert.

Neue Regeln für E-Autos
Sogenannte Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) müssen inzwischen in allen E-Autos verbaut sein. Diese Systeme dürfen sich nicht abschalten lassen und sind bis Tempo 20 aktiv. Ihr Zweck: Den Klang eines Verbrenners simulieren, um Fußgänger rechtzeitig zu warnen.

Dabei passt sich das Geräusch der jeweiligen Geschwindigkeit an. Wie genau es sich anhört, ist allerdings den einzelnen Herstellern überlassen. Es ist davon auszugehen, dass die Konzerne das AVAS in Zukunft nutzen werden, um einen individuellen akustischen Fingerabdruck ihrer Marken zu etablieren.

Das AVAS macht den Verkehr sicherer
Vom AVAS profitieren vor allem Blinde und Sehbehinderte, die darauf angewiesen sind, dass Autos bereits von weitem gehört werden können.

Aber auch Radfahrer und Menschen ohne Sehbehinderung können sich dank AVAS sicherer durch die Städte bewegen. Nicht zu vergessen jene Zeitgenossen, die notorisch im Blindflug unterwegs sind, weil sie sich mehr auf das Display ihres Smartphones als auf den Straßenverkehr konzentrieren. Soll’s ja geben.