Telefonieren am Steuer ist noch immer ein Reizthema: Die einen weisen nachdrücklich auf die Gefahren hin, die durch das Multitasking entstehen, doch viele scheren sich nicht darum. Sie finden es überhaupt nicht schlimm, „mal kurz zum Handy zu greifen“. Klar ist: Nach Schätzungen von Verkehrsexperten werden dadurch jedes Jahr Zigtausende von Zusammenstößen verursacht.

Der Gesetzgeber hat deswegen happige Bußgelder festgelegt. Selbst wenn man mit laufendem Motor steht (zum Beispiel im Stau), während man telefoniert, muss man 100 Euro Strafe zahlen sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Verursachung eines Unfalls steigt der Betrag auf 150 bzw. 200 Euro – inklusive zweier Punkte in Flensburg sowie eines einmonatigen Fahrverbotes.

Ein Gericht hat nun bestätigt, dass selbst das Einklemmen des Mobiltelefons zwischen Schulter und Kopf, wobei beide Hände zur Steuerung frei bleiben, rechtswidrig ist. Eine Fahrerin hatte gegen ein vom Amtsgericht Gelsenkirchen verhängtes Bußgeld in Höhe von 115 Euro Beschwerde eingelegt. Vergeblich: Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung. Auch das Klemmen sei eine Form des Haltens.

Die einzige Möglichkeit, um legal und sogar recht komfortabel am Steuer zu telefonieren: eine Freisprechanlage. Selbst wenn diese nachgerüstet werden muss, spart man sich damit auf Dauer jede Menge Geld und Nerven.

Dennoch bleibt Vorsicht geboten: Untersuchungen haben gezeigt, dass auch ein Telefonat über eine Freisprechanlage vom Verkehrsgeschehen ablenkt. Die sicherste Lösung ist weiterhin: bei nächster Gelegenheit anhalten, Motor ausschalten, erst dann telefonieren